Zur Verwirklichung unserer Satzungsziele können Gliederungen gegründet werden. Zu diesen Untergruppen gehören z.B.:
Gliederungen sind juristisch nicht selbständig. Über die Gründung und Auflösung von Untergruppen entscheidet der Vorstand. Aufgaben, organisatorischer Aufbau sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Leitungsgremien der Gliederungen sind in der "Geschäftsordnung der Matiker Gliederungen" näher bestimmt.
Momentan besitzen die Matiker folgende Untergruppen: